Anmeldung

Die Klinik am schönen Moos nimmt zur Behandlung auf:

  • Erwachsene
  • aus dem gesamten Bundesgebiet oder dem Ausland
  • als Einzelpersonen oder als Familie.

Begleitperson

Die Mitaufnahme von Begleitpersonen ist auf Anfrage möglich.
Mitaufnahme von Begleitpersonen

Liegt eine Kostenzusage vor, können Sie die Wartezeit bis zu ihrer Aufnahme im Patientenmanagement telefonisch erfragen.

Kostenzusage

Gesetzlich Renten- oder Krankenversicherte erhalten die Kostenzusage durch den Renten- oder Krankenversicherungsträger nach Antragstellung durch den Patienten.

Selbstzahler, Beihilfe, Privatversicherte sprechen die Aufnahmemodalitäten direkt mit der Klinik ab.
Schritte zur Aufnahme

 

Ihr Wunsch- und Wahlrecht

Sie können sich Ihre Rehaklinik selbst aussuchen.
Nutzen Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht:

Nach dem Sozialgesetzbuch IX § 8 haben Sie als Rehabilitand ein Wunsch- und Wahlrecht. Das heißt, Sie haben das Recht, sich die Klinik für Ihre Rehabilitation selbst auszusuchen. Sie müssen dem Vorschlag Ihres Kostenträgers nicht Folge leisten. Sie sind auch nicht an die Vorschläge der Ihnen zur Verfügung gestellten Klinik-Liste Ihres Kostenträgers gebunden. Im Gesetz (SGB IX § 8) steht hierzu:

Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen.

Sie können Ihre Wunschklinik bereits mit dem Einreichen des Reha-Antrages, den Sie zusammen mit Ihrem Arzt ausfüllen, angeben. Auch wenn Sie den Reha-Antrag bereits gestellt haben, und er schon bewilligt ist, können Sie immer noch Ihr Wunsch- und Wahlrecht wahrnehmen. Wir haben Ihnen eine Orientierungshilfe zusammengestellt, die Sie verwenden können.

Wunsch- und Wahlrecht Antrag - Pdf Datei

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne.