Kontraindikation

Nicht bzw. nur bedingt behandelt werden können Patienten bzw. Rehabilitanden in den folgenden Fällen:

  • Akutmedizinische Behandlungsbedürftigkeit
  • Mangelnde Behandlungs- und Rehabilitationsfähigkeit
  • Akute Eigengefährdung (Suizidalität, Desorientierung, Weglauftendenzen)
  • Akute Fremdgefährdung (Gewaltpotential, Dissozialität)
  • Inadäquate Eigenverantwortung (akute Psychosen, Suchterkrankungen)
  • Unzureichende Integrations- und Kooperationsfähigkeit
  • Patienten ab Pflegegrade 2
  • Patienten, die mehr als 160kg wiegen

Bitte wenden Sie sich an uns (Kontakt). Wir geben Ihnen gern Auskunft, ob wir in Ihrem speziellen Fall behandeln können.