Kontraindikation
Nicht bzw. nur bedingt behandelt werden können Patienten bzw. Rehabilitanden in den folgenden Fällen:
- Akutmedizinische Behandlungsbedürftigkeit
- Mangelnde Behandlungs- und Rehabilitationsfähigkeit
- Akute Eigengefährdung (Suizidalität, Desorientierung, Weglauftendenzen)
- Akute Fremdgefährdung (Gewaltpotential, Dissozialität)
- Inadäquate Eigenverantwortung (akute Psychosen, Suchterkrankungen)
- Unzureichende Integrations- und Kooperationsfähigkeit
- Patienten ab Pflegegrade 2
- Patienten, die mehr als 160kg wiegen
Bitte wenden Sie sich an uns (Kontakt). Wir geben Ihnen gern Auskunft, ob wir in Ihrem speziellen Fall behandeln können.